Die Betriebskostenabrechnung einfach erklärt
Wer in Deutschland Wohnimmobilien verwaltet, darf bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung keine Fehler machen. Sie ist gesetzlich geregelt, hat eine feste Frist und Mieter haben klare Rechte, sie zu prüfen.
Worum es geht
Mieter zahlen in der Regel eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten. Einmal im Jahr muss der Vermieter diese Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten abrechnen und eine Aufstellung erstellen, die die Differenz zeigt: eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.
Welche Kosten umlagefähig sind
Nur Kosten, die nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen aufgenommen werden. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug und Gebäudereinigung gehören in der Regel dazu; einmalige Reparaturen und Verwaltungskosten in der Regel nicht.
Die Zwölf-Monats-Frist (§556 BGB)
Die Abrechnung muss den Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erreichen. Wird die Frist versäumt, kann der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen; eine Rückerstattung bleibt jedoch fällig. Diese Frist ist der häufigste und teuerste Fehler.
Warum das über ein Portfolio hinweg schwierig ist
Eine einzelne Abrechnung ist machbar. Hunderte, jeweils mit dem richtigen Umlageschlüssel, den korrekten Kostenarten und der pro Einheit überwachten Frist, werden zu einem echten betrieblichen Risiko. Genau diese länderspezifische Arbeit baut Cuvanti in die Plattform ein, statt sie einer Tabellenkalkulation zu überlassen.
Hinweis: Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Umlage und Fristen für Ihre konkreten Mietverträge mit einer qualifizierten Beraterin oder einem Berater.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.